Budapest/Ungarn, 28.07.2014/KAP/APD Laut Kathpress, katholische Presseagentur in Wien/Österreich, wollen mehrere kleine Kirchen und Religionsgemeinschaften, die durch das 2012 in Kraft getretene ungarische Kirchengesetz ihre staatliche Anerkennung verloren haben, erneut vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen. Hintergrund ist der anhaltende Streit mit der ungarischen Regierung über Schadensersatzzahlungen sowie die vom EGMR und auch dem ungarischen Verfassungsgerichtshof angemahnte Änderung des umstrittenen Gesetzes.
Vor Inkrafttreten des neuen Kirchengesetzes am 1. Januar 2012 waren 300 Kirchen und Religionsgemeinschaften vom Staat anerkannt, nachher nur noch 14. Zu den anerkannten Kirchen gehören neben Katholiken, Protestanten und Orthodoxen auch Baptisten, Siebenten-Tags-Adventisten und Unitarier. Ihre offizielle Anerkennung verloren unter anderem die Anglikaner, die Heilsarmee, die Methodisten und die Mennoniten.
Verletzung der Religionsfreiheit
Die Straßburger Richter hatten Ungarn bereits 2014 wegen Verletzung der Religionsfreiheit verurteilt und eine von Budapest dagegen eingereichte Revision abgewiesen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte legte in seinem Urteil auch einen Schadensersatz fest, den der ungarische Staat den „Minderheitskirchen“ zahlen muss. Die Höhe der Summe wurde nicht näher definiert, sondern nur, dass die Regierung und die 16 betroffenen christlichen, buddhistischen und israelitischen Religionsgemeinschaften innerhalb von sechs Monaten zu einer Einigung kommen müssen.
Kirchenstaatsekretär Miklos Soltesz erklärte kürzlich gegenüber der regierungsnahen Tageszeitung „Napi Gazdasag“, dass die Regierung mit acht „Minderheitskirchen“ eine Vereinbarung erreicht habe, während mit den anderen die Verhandlungen noch liefen. Die Spekulationen in den Medien über die Gesamtsumme der Entschädigungszahlungen schwanken nach Angaben von Kathpress zwischen 3 und 20 Milliarden Forint (9,6 bis 64 Millionen Euro).
Privilegien anerkannter Glaubensgemeinschaften
„Staatlich anerkannte Kirchen erhalten finanzielle Zuwendungen für ihre sozialen Dienste, wie Alters- und Pflegeheime“, sagte Pastor Tamas Ócsai, Präsident der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Ungarn, „oder Zahlungen pro Schüler, die an privaten höheren Schulen studieren, sofern diese den staatlichen Vorgaben entsprechen.“
Rechtliche Gleichstellung im Zentrum
Gabor Ivanyi, leitender Pastor der bekanntesten „Minderheitskirche“ der Klägergruppe, der methodistischen Gemeinschaft „Magyarorszagi Evangeliumi Testverközösseg“, betonte in der Tageszeitung „Nepszabadsag“, es gehe nicht nur um die durch den Wegfall der Anerkennung unterbliebenen finanziellen Förderungen durch den Staat in Höhe von 2,2 Milliarden Forint (7,1 Millionen Euro). Im Fokus stehe die rechtliche Gleichstellung mit den etablierten Kirchen. Trotz Erfüllung der strengeren neuen Vorschriften des Kirchengesetzes hätten die kleinen Kirchen und Religionsgemeinschaften nämlich ihren früheren staatlichen Ankerkennungsstatus nicht zurückbekommen. Dies wolle man nicht zur Kenntnis nehmen und deshalb erneut in Straßburg klagen. Auch jene Kirchengemeinschaften, die sich bisher mit dem Staat nicht haben einigen können werden demnach vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Erst Anfang Juli hatte der Verfassungsgerichtshof in Budapest bestätigt, dass das Kirchengesetz teilweise im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Die Richter gaben den Gesetzgebern eine Frist von drei Monaten für eine Novellierung der beanstandeten Paragrafen. Das Urteil orientiert sich am vorangegangenen Spruch der EGMR-Richter. Diese hatten insbesondere moniert, dass seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes das Parlament über die staatliche Anerkennung von Kirchen abstimmt anstatt diese Entscheidung Behörden und unabhängigen Gerichten zu überlassen.
Adventisten in Ungarn
Die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten wurde 1912 in Ungarn gegründet. Es versammeln sich 4.653 erwachsen getaufte Adventisten in 104 Kirchgemeinden zum Gottesdienst. Sie unterhalten ein Theologisches Seminar, ein Medienzentrum sowie ein Alters- und Pflegeheim.
Quelle APD