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500 Jahre Reformation
Luthers innere Befreiung durch die Entdeckung des Evangeliums
Das Evangelium wurde verdeckt u.a. durch
Werksgerechtigkeit 1 – Luther urteilte über sein Mönchsleben:
„Wahr ist’s, ein frommer Mönch bin ich gewesen und habe meinen Orden so streng
gehalten, dass ich sagen kann: Ist je ein Mönch in den Himmel kommen durch Mön-
cherei, so wollte ich auch hineinkommen sein. Das werden mir bezeugen alle Kloster-
gesellen, die mich je gekannt haben. Denn ich hätte mich, wo es länger gewährt hätte,
noch zu Tode gemartert mit Wachen, Beten, Lesen und anderer Arbeit.“ (Eberh. S.31)
Ablasshandel 1 – Ablass ist der Nachlass zeitlicher Strafe für Sünden, deren Schuld
schon getilgt ist. Ablass kann man für sich selbst erwerben oder fürbitt-
weise Verstorbenen zuwenden. Ablass wird aus dem Kirchenschatz
entnommen und den Gläubigen gespendet. Der Kirchenschatz besteht
aus den Verdiensten Jesu Christi, den Gebeten und guten Werken der
seligen Jungfrau Maria und den Gebeten und guten Werken d. Heiligen
Der Papst verwaltet diesen Schatz der überschüssigen Verdienste der
Heiligen, indem er Ablass gewährt.
Und warum mussten die Gläubigen zur Zeit Luthers dafür bezahlen?
2 – Markgraf Albrecht von Brandenburg sollte Erzbischof von Magde-
burg werden, musste dafür aber 1079 Dukaten an Papst Leo X zahlen
(war noch zu jung und noch nicht zum Bischof geweiht)
Wenig später wurde er auch .....